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Veröffentlichung des Ergebnisses
 gemäß § 19 Abs. 2 Übernahmegesetz
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30.05.2007 - Pflichtangebot gemäß § 22 ÜbG der CROSS Industries AG an die Aktionäre der Pankl Racing Systems AG Veröffentlichung des Ergebnisses gemäß § 19 Abs. 2 ÜbG.

CROSS Industries AG (die „Bieterin“) hat am 4. Mai 2007 ein öffentliches Pflichtangebot gemäß § 22 ÜbG an die Aktionäre der Pankl Racing Systems AG („Zielgesellschaft“) zum Erwerb sämtlicher im Amtlichen Handel (Marktsegment Prime Market) an der Wiener Börse und im Geregelten Markt (Marktsegment Prime Standard) an der Frankfurter Börse zugelassener, auf Inhaber lautender Stammaktien der Zielgesellschaft, gelegt.
 
Die Frist zur Annahme des Angebots lief vom 4. Mai bis 25. Mai 2007. Vor Stellung des Pflichtangebots verfügte die Bieterin über insgesamt 1.668.554 Stück Aktien der Pankl Racing Systems AG, das sind rund 42,9 % des Grundkapitals der Pankl Racing Systems AG, und über 52,7 % der Stimmrechte an der Zielgesellschaft. Bis zum Ablauf der Annahmefrist wurde das Pflichtangebot für insgesamt 2.753 Aktien angenommen, was einem Anteil von 0,07 % am Grundkapital der Zielgesellschaft entspricht.
 
Nach der Übereignung dieser Aktien hält die Bieterin daher insgesamt 1.671.307 Aktien der Zielgesellschaft, was einer Beteiligung von rund 43 % am Grundkapital der Zielgesellschaft entspricht. Der Angebotspreis von EUR 26,59 wird den Aktionären, die das Angebot angenommen haben, spätestens am 30. Mai 2007 durch die Raiffeisen Centrobank AG als Annahme- und Zahlstelle Zug-um-Zug gegen Übertragung der Aktien ausbezahlt. Die Bieterin weist darauf hin, dass sich gemäß § 19 Abs. 3 ÜbG die Annahmefrist für jene Aktionäre, die das Angebot bis 25. Mai 2007 nicht angenommen haben, um drei Monate ab Bekanntgabe (Veröffentlichung) des Ergebnisses verlängert. Die Annahmefrist verlängert sich für diese Aktionäre somit bis zum 30. August 2007.
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