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Gemäß §75a BörseG haben Emittenten von Wertpapieren ein "jährliches Dokument", das alle von ihm in Entsprechung gemeinschaftsrechtlicher und nationaler Veröffentlichungspflichtungen in Bezug auf Wertpapieremittenten in dem jeweiligen Geschäftsjahr erfolgten Veröffentlichungen enthaltet, zu veröffentlichen und zu hinterlegen. Das nachfolgende Dokument enthält eine Aufstellung dieser Dokumente sowie auch Angaben darüber wo die Information eingesehen werden kann.
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